Änderung der Nutzungsrechte im Rekascher Friedhof
Der katholische Pfarrer in Rekasch hat die HOG gebeten, ihre Landsleute auf den Ablauf und die Möglichkeit der Verlängerung der Nutzungsrechte an den Gräbern in Rekasch hinzuweisen.
Pfarrer Anton Budnaru, der im Rahmen einer Inventur jedes Grab einer Parzelle, Reihe und Nummer zugeordnet hat, macht darauf aufmerksam, dass die zuerst auf 30 Jahre und danach auf 25 Jahre festgelegten Laufzeiten für die Nutzungsrechte ab dem Jahr 2001 auf 10 Jahre begrenzt wurden. Nach seiner Auskunft bedeutet das, dass alle Nutzungsrechte im Jahre 2011 auslaufen.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, die Nutzungsrechte an den Gräbern der verstorbenen Angehörigen um weitere 10 Jahre zu verlängern. Wer an einer Verlängerung interessiert ist, muss dies bis spätestens 31.12.2011 beim Pfarramt in Rekasch unter Vorlage seines Personalausweises und -wenn noch vorhanden- seiner seinerzeitigen Quittung für das bisherige Nutzungsrecht beantragen. Die Beantragung der Verlängerung kann aber auch von einer anderen beauftragten Person erfolgen, wobei diese eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers und der früheren Quittung im Pfarramt vorweisen muss. Derzeit kostet die Verlängerung des Nutzungsrechtes für ein Grab 50 RON.
Für Grabstätten, für die die Verlängerung nicht bis spätestens 31.12.2011 beantragt wird, kann das Nutzungsrecht nach diesem Zeitpunkt an andere Rekascher Gemeindebürger vergeben werden. Anders verhält es sich mit den Kreuzen und Gedenksteinen, die im Eigentum der bisherigen Inhaber der Nutzungsrechte verbleiben.
Bei Unklarheiten und um Konfliktsituationen zu vermeiden, wird empfohlen, rechtzeitig mit dem Pfarramt in Rekasch Verbindung aufzunehmen.
Bei dieser Gelegenheit ergeht auch ein besonderer Dank an die Spender für die Friedhofspflege: Barbara Peppel 50 €, Veta Zink 20 €, Nikolaus Stricker 50 € und Walter und Elisabeth Lulay 50 €.
Erwin Lehretter